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Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dresden hat am 22.04.2026 um 17:00 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der jungvornweg GmbH, Dresden, eröffnet. Mirko Lehnert ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden, sodass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der jungvornweg GmbH ist am 01.07.2026 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor war am 22.04.2026 Mirko Lehnert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit der Entgegennahme von Bankguthaben sowie einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der jungvornweg GmbH ist am 01.07.2026 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor war am 22.04.2026 Mirko Lehnert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit der Entgegennahme von Bankguthaben sowie einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ausgestattet worden. Der Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Gläubigerforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.09.2026 anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 01.10.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Dresden anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 743/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der jungvornweg GmbH, Loschwitzer Straße 13, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32456
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Leinhoß
- wurde am 22.04.2026 um 17.00 Uhr Mirko Lehnert, c/o Sc…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 743/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der jungvornweg GmbH, Loschwitzer Straße 13, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32456
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Leinhoß
- wurde am 22.04.2026 um 17.00 Uhr Mirko Lehnert, c/o Schiebe und Collegen Judeichstraße 6, 01099 Dresden, Email geschäftlich dresden@schiebe.de, Telefax 0351 2644 179 9, Telefon geschäftlich 0351 2644 179 0, Website www.schiebe.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/557 IN 743/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der jungvornweg GmbH, Loschwitzer Straße 13, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32456
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Leinhoß
- wurde am 01.07.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/557 IN 743/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der jungvornweg GmbH, Loschwitzer Straße 13, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32456
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Leinhoß
- wurde am 01.07.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Mirko Lehnert, c/o Schiebe und Collegen Judeichstraße 6, 01099 Dresden, Email geschäftlich: dresden@schiebe.de Telefax: 0351 2644 179 9 Telefon geschäftlich: 0351 2644 179 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 01.10.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 01.10.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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