Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elbflorenz Finanz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Löbtauer Str. 52, 01159 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39403
EUID
DEU1104.HRB39403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
541 IN 1091/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Gabriel Steen
Termine & Fristen
Eröffnung
16.09.2022
Schlusstermin
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Versicherungen, Finanzdienstleistungsprodukten und Bausparverträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH ist am 16.09.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde dem Insolvenzverwalter die Vergütung und Auslagenfestsetzung für seine Tätigkeit antragsgemäß festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 9.671,20 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Dem Insolvenzverwalter ist gemäß § 196 Abs. 2 InsO die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt worden. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum 03.06.2026 schriftlich Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Forderungsverzeichnis und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu nehmen. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 2.311,64 EUR zu berücksichtigen, wofür eine Masse von ca. 515,90 EUR zur Verfügung steht. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
ergeht am 02.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
ergeht am 02.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
03.06.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.311,64 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 515,90 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
wird dem Insolvenzverwalter für die Tätigkeit folgende Vergütun…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
wird dem Insolvenzverwalter für die Tätigkeit folgende Vergütung Auslagen zzgl. 19% Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 16.09.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.08.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 9.671,20 EUR.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 9.671,20 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.08.2024 die Mass…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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