Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sächsische Jungpflanzen Genossenschaft eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden GnR 416
EUID
DEU1104.GnR416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/549 IN 79/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Stunz
Adresse
Stübelallee 55, 01309 Dresden
Telefon
0351 41881851 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
14.04.2026 , 14:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.05.2026
Einreichfrist Anträge und Stellungnahmen
07.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Jungpflanzen Genossenschaft eG ist am 14.04.2026 um 14:45 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Der Schuldner wird durch den Vorstand Jürgen Forker und den Vorstand Simone Löder vertreten. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Stunz bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 26.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 07.07.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/549 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Jungpflanzen Genossenschaft eG, Kötzschenbrodaer Straße 64, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , GnR 416
vertreten durch den Vorstand Jürgen Forker
vertreten durch den Vorstand Simone Löder
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/549 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Jungpflanzen Genossenschaft eG, Kötzschenbrodaer Straße 64, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , GnR 416
vertreten durch den Vorstand Jürgen Forker
vertreten durch den Vorstand Simone Löder
- wurde am 14.04.2026 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Stunz, Stübelallee 55, 01309 Dresden, Telefax: 0351 42881851 1 Telefon geschäftlich: 0351 41881851 0 Email geschäftlich: dresden@justask.eu
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 26.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 07.07.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht
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