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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Errichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere für den Neubau, den Ausbau und die Sanierung von Gebäuden.
Im Insolvenzverfahren der ELCO Construct (Deutschland) GmbH ist die Prüfung der bis zum 03.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
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