Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 21479
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Insolvenzprofil
Elektrotechnik Schlusemann GmbH
Verfahrensfortschritt
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2Erfasst
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Schornacker 11, 46485 Wesel
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 21479
EUID
DER1202.HRB21479
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 215/12
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Hartwig Teßmer
Adresse
Schafweg 111, 46485 Wesel
Termine & Fristen
Einstellung
24.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Elektroarbeiten und der Handel mit Elektroartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schlusemann GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21479, wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Hartwig Teßmer. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 215/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21479 eingetragenen Elektrotechnik Schlusemann GmbH, Am Schornacker 11, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartwig Teßmer, Schafweg 111, 464…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 215/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21479 eingetragenen Elektrotechnik Schlusemann GmbH, Am Schornacker 11, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartwig Teßmer, Schafweg 111, 46485 Wesel
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
60 IN 215/12
Amtsgericht Duisburg, 24.04.2026
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