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Insolvenzprofil
HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 26042
EUID
DER1202.HRB26042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 155/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Holger Brendjes
Adresse
Eimersweg 6, 46499 Hamminkeln
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel, die Reparatur und die Vermietung von Motorgartengeräten und Baumaschinen für die gewerbliche Wirtschaft, für die Landwirtschaft sowie für Privatkundschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Im Verlauf des Verfahrens hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde auf 12.995,31 EUR erhöht, die des Insolvenzverwalters basierend auf einer Masse von 95.698,68 EUR ermittelt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 18.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung zu nehmen. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 759,31 EUR zur Verfügung, während die Forderungen dieser Gläubiger insgesamt 330.132,93 EUR betragen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch Herrn Holger Brendjes, Eimersweg 6, 46499 Hammin…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch Herrn Holger Brendjes, Eimersweg 6, 46499 Hamminkeln
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 330.132,93 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 759,31 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie Verwaltervergütung.Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
62 IN 155/15
Amtsgericht Duisburg, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch Herrn Holger Brendjes, Eimersweg 6, 46499 Hammin…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch Herrn Holger Brendjes, Eimersweg 6, 46499 Hamminkeln
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 78,87 % und damit auf den Betrag von 12.995,31 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.10.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.
62 IN 155/15
Amtsgericht Duisburg, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Brendjes, Eimer…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Brendjes, Eimersweg 6 , 46499 Hamminkeln
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 aus.
62 IN 155/15
Amtsgericht Duisburg, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch Herrn Holger Brendjes, Eimersweg 6, 46499 Hammin…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 155/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26042 eingetragenen HMS Hamminkelner Maschinen-Service GmbH, Weikenrott 1, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch Herrn Holger Brendjes, Eimersweg 6, 46499 Hamminkeln
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 95.698,68 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.10.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.
62 IN 155/15
Amtsgericht Duisburg, 23.04.2026
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