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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 20.02.2024 um 12:03 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elements of Infrastructure GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt worden. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Stefan Koschier. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 178148 eingetragen. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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