Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 59, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 32885
EUID
DER1101.HRB32885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 38/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Lambrecht
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2024 , 09:02 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 08:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.05.2024
Forderungsanmeldefrist
16.05.2024
Berichtstermin
06.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Personalmanagement, d. h. Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunde sowie Vermittlung von Arbeitskräften, nach Erlangen der entsprechenden Erlaubnis.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf ist am 01.04.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 20.02.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Martin Lambrecht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwalt Martin Lambrecht zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.06.2024. Die Forderungstabelle wird ab dem 23.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Am 03.05.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 38/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 32885 eingetragenen R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf, Friedrich-Ebert-Str. 59, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 38/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 32885 eingetragenen R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf, Friedrich-Ebert-Str. 59, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Hinsdorf,
ist am 20.02.2024, um 09:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 38/24
Amtsgericht Düsseldorf, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 38/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 32885 eingetragenen R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf, Friedrich-Ebert-Str. 59, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Hinsdorf,
wird wegen Zahlungsu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 38/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 32885 eingetragenen R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf, Friedrich-Ebert-Str. 59, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Hinsdorf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 38/24
Düsseldorf, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 32885 eingetragenen R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf, Friedrich-Ebert-Str. 59, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Hins…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 38/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 32885 eingetragenen R U N - Zeitarbeit GmbH Lutz Hinsdorf, Friedrich-Ebert-Str. 59, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Hinsdorf,
ist am 03.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 38/24
Amtsgericht Düsseldorf, 06.05.2024
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