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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Gegenstand des Unternehmens ist - Gebäudereinigung - Glasreinigung - Polster Reinigung - Unterhalts-Reinigung - Entrümpelung - Band- und Wasserschaden Reinigung - Industrie Reinigung - H1 Labor Reinigung - Bauabschluss Reinigung - Oberflächen Reinigung jegliche Art - Schadstoff Sanierung TRGS Asbest/ KMF - Selektiver Rückbau - Pflasterreinigung - Grünanlagen Reinigung - Abbrucharbeiten
Das Amtsgericht Dortmund hat am 23.06.2026 um 08:30 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elif Industriereinigung Schadstoffsanierung GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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