Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WEGIMA Antriebselemente GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 4041
EUID
DER2402.HRB4041
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 121/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Heiliger Weg 8 - 10, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Antragseingang
01.10.2025
Eröffnung
22.06.2026 , 10:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.08.2026
Niederlegung Unterlagen
18.08.2026
Berichtstermin
11.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGIMA Antriebselemente GmbH ist am 22.06.2026 um 10:23 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 01.10.2025 von einem Gläubiger gestellt. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.09.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 18.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 121/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 4041 eingetragenen WEGIMA Antriebselemente GmbH, Zum Lonnenhohl 22, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Krause, Hangstraße 42, 44287 Dortmund
Geschäfts…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 121/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 4041 eingetragenen WEGIMA Antriebselemente GmbH, Zum Lonnenhohl 22, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Krause, Hangstraße 42, 44287 Dortmund
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Antriebselementen, Maschinen und Maschinenteilen und ähnlichen Artikeln sowie die Durchführung aller Geschäfte, die damit zusammenhängen. PP
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.06.2026, um 10:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Heiliger Weg 8 - 10, 44135 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 18.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
260 IN 121/25
Dortmund, 22.06.2026
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