Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 117714
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Insolvenzprofil
Ella Lab Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schanzenstraße 35, 51063 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 117714
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB117714
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 124/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.07.2024 , 11:16 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 10:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
30.09.2024
Berichtstermin
25.10.2024
Gläubigerversammlung
13.12.2024 , 09:15 Uhr
Aufhebung
26.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Betreiben und Vermarktung einer Software zur Erstellung von fiktionalen und non-fiktionalen Medieninhalten mit Hilfe künstlicher Intelligenz
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Daten & KI
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Betrieb einer KI-gestützten Software zur Erstellung von Medieninhalten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Lab Germany GmbH ist am 01.07.2024 um 11:16 Uhr durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Im Rahmen der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem ist den Drittschuldnern verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Markus Ritterrath bestellt worden. Am 25.05.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren ist somit in der Phase der Masseunzulänglichkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Lab Germany GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 01.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Lab Germany GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 01.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus Ritterrath zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 19.06.2024. Gläubigerforderungen waren bis zum 25.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.10.2024. Spätestens ab dem 07.10.2024 wurden die Forderungstabelle und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen musste spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 26.05.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Lab Germany GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits am 01.07.2024 Markus Ritterrath bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Forderungen der Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Lab Germany GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits am 01.07.2024 Markus Ritterrath bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 25.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.10.2024. Am 30.09.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Eine weitere Anzeige der Masseunzulänglichkeit ging am 25.05.2025 bei Gericht ein.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Lab Germany GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits Markus Ritterrath bestellt worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Markus Ritterrath. Die Frist zur Anmel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ella Lab Germany GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zuvor bereits Markus Ritterrath bestellt worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Markus Ritterrath. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 25.09.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin entspricht dem Stichtag 25.10.2024. Am 30.09.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, woraufhin das Verfahren am 26.05.2025 endgültig aufgehoben wurde. Ein Termin zur Gläubigerversammlung über den Überleitungsvertrag war für den 13.12.2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 510…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Geschäftszweig: Entwicklung, Betreiben und Vermarktung einer Software zur Erstellung von fiktionalen und non-fiktionalen Medieninhalten mit Hilfe künstlicher Intelligenz
ist am 01.07.2024, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 124/24
Amtsgericht Köln, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Re…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Rechtsanwälte Buchalik u. Brömmekamp, Lietzenburger Str. 75, 10719 Berlin,
ist am 25.05.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 124/24
Amtsgericht Köln, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis,
Geschäftszweig: Entwicklung, Betreiben und Vermarktung einer Software zur Erstellung von fiktionalen und non-fiktionalen Medieninhalten mit Hilfe künstlicher Intelligenz
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn, Telefon: 0228/28685122, Fax: 0228 28685121.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 124/24
Köln, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Re…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Rechtsanwälte Buchalik u. Brömmekamp, Lietzenburger Str. 75, 10719 Berlin,
ist am 30.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 124/24
Amtsgericht Köln, 09.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Ve…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117714 eingetragenen Ella Lab Germany GmbH, Schanzenstr. 35, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Victor Nikolaidis, Schanzenstr. 35, 51063 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik u. Brömmekamp, Lietzenburger Str. 75, 10719 Berlin
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Überleitungsvertrag vom 31. Juli 2024 / 01. August 2024
bestimmt auf
Freitag, 13.12.2024, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 237.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 124/24
Amtsgericht Köln, 14.11.2024
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