Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELPRO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 12100
EUID
DEG1103.HRB12100
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 320/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tino Schweizer
Adresse
Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 09:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.03.2025
Einsichtnahme Unterlagen
28.03.2025
Berichtstermin
24.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELPRO GmbH ist am 01.02.2025 um 09:20 Uhr eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Tino Schweizer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 14.0erm 2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 24. April 2025. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.03.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Am 02.04.2025 ist die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELPRO GmbH (HRB 12100 CB), Gegenstand: Verarbeitung und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und damit verbundenen Tätigkeiten u.a., vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aneta Mucha-Kulik, Straße am Park 12 a, 03116 Drebkau OT Jehserig, wurde am 01.02.2025, um …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELPRO GmbH (HRB 12100 CB), Gegenstand: Verarbeitung und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und damit verbundenen Tätigkeiten u.a., vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aneta Mucha-Kulik, Straße am Park 12 a, 03116 Drebkau OT Jehserig, wurde am 01.02.2025, um 09:20 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tino Schweizer, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmel-dungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 24. April 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 3. Februar 2025, Az.: 63 IN 320/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELPRO GmbH, Straße am Park 12 a, 03116 Drebkau OT Jehserig, ist am 02.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 7. April 2025, Az: 63 IN 320/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELPRO GmbH, Straße am Park 12 a, 03116 Drebkau OT Jehserig, ist am 02.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 7. April 2025, Az: 63 IN 320/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ELPRO GmbH, HRB 12100 CB, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aneta Mucha-Kulik, Straße am Park 12 A, 03116 Drebkau OT Jehserig, ist heute, am 24.10.2024, um 09.20 Uhr Herr Rechtsanwalt Tino Schweizer, Gerichtsplatz 07, 0304…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ELPRO GmbH, HRB 12100 CB, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aneta Mucha-Kulik, Straße am Park 12 A, 03116 Drebkau OT Jehserig, ist heute, am 24.10.2024, um 09.20 Uhr Herr Rechtsanwalt Tino Schweizer, Gerichtsplatz 07, 03046 Cottbus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 320/24
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