Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flight - Design - GmbH ist anhängig. Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rebholz, ist ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung nach § 9 InsVV nebst Auslagen gem. § 8 InsVV und Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden Zuschläge berücksichtigt. Gegen den Beschluss zur Festsetzung des Vorschusses ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zulässig. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flight - Design - GmbH Flugsportgeräte, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau ist dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Rebholz - ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung nach § 9 InsVV nebst Auslagen gem. § 8 InsVV und Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden Z…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flight - Design - GmbH Flugsportgeräte, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau ist dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Rebholz - ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung nach § 9 InsVV nebst Auslagen gem. § 8 InsVV und Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden Zuschläge berücksichtigt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 04.02.2025
Az.: 63 IN 73/16
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flight - Design - GmbH Flugsportgeräte, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Rebholz - die Vergütung gem. § 63 Abs. 3 InsO, § 11 InsVV nebst Auslagen gem. § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV aufgrund einer Berechnun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flight - Design - GmbH Flugsportgeräte, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Rebholz - die Vergütung gem. § 63 Abs. 3 InsO, § 11 InsVV nebst Auslagen gem. § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 3.608.309,83 Euro festgesetzt worden. Es waren Zuschläge zu berücksichtigen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 24. September 2024
Az.: 63 IN 73/16
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