Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elterninitiative ''Pumuckl'' e.V
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund VR 3629
EUID
DER2402.VR3629
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 1024/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wolfgang Piroth
Adresse
Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2024 , 09:31 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 29.07.2024 um 09:31 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 3629 eingetragenen Vereins Elterninitiative 'Pumuckl' e.V. vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund und wird gesetzlich durch die Vorstandsfrauen Elke Holl und Jaqueline Denise Weitze vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfgang Piroth bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern des Schuldners ist verboten, an den Schuldner zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 1024/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 3629 eingetragenen Verein Elterninitiative ''Pumuckl'' e.V, Rübenkamp 64, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnen Frau Elke Holl, Langsc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 1024/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 3629 eingetragenen Verein Elterninitiative ''Pumuckl'' e.V, Rübenkamp 64, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnen Frau Elke Holl, Langschede Str. 2, 44319 Dortmund und Frau Jaqueline Denise Weitze, Rabboltstraße 10 , 44319 Dortmund
ist am 29.07.2024, um 09:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
257 IN 1024/24
Amtsgericht Dortmund, 29.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 1024/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 3629 eingetragenen Verein Elterninitiative ''Pumuckl'' e.V, Rübenkamp 64, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnen Frau Elke Holl, Langschede Str. 2, 44319 Dortmund und Frau…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 1024/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter VR 3629 eingetragenen Verein Elterninitiative ''Pumuckl'' e.V, Rübenkamp 64, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnen Frau Elke Holl, Langschede Str. 2, 44319 Dortmund und Frau Jaqueline Denise Weitze, Rabboltstraße 10 , 44319 Dortmund
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 07:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
257 IN 1024/24
Amtsgericht Dortmund, 01.11.2024
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