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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Dortmund hat am 24.07.2024 um 10:41 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kramlowsky & Weikert GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 3197, angeordnet. Der Geschäftszweig des Schuldners umfasst Sanitäre Installation, den Einbau von Heizungsanlagen sowie den Handel mit Sanitären Artikeln. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO verbunden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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