Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Enderstraße 94, 01277 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 44827
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB44827
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 88/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
25.07.2024 , 11:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Berichtstermin
15.10.2024
Prüfungstermin
12.05.2025
Einstellung
08.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Online-Versandhandels in den Branchen Mode, Elektronik, Gebrauchsgüter und Möbel, die Unternehmensberatung im Bereich Marketing, Vertrieb und Unternehmensaufbau, das Online-Marketing mit Google AdWords, das Webdesign sowie Public-Relation-Arbeiten, die Beratung im Bereich Human-Resources/Personalberatung, die Vermittlung von (Pauschal-) Reisen und sonstigen touristischen Leistungen, mithilfe einer oder mehrerer Online- Plattformen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Online-Versandhandel, Unternehmensberatung, Online-Marketing, Webdesign, PR, Personalberatung und Reisevermittlung über Online-Plattformen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.07.2024 um 11:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, der am 23.10.2023 bei Gericht eingegangen war. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 17.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 15.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 5-7) sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 12.05.2025.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Tanja Kreimer ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.09.2024. Der Stichtag f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Tanja Kreimer ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 15.10.2024, wobei ein späterer Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 12.05.2025 festgelegt wurde. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, ist das Verfahren mangels Masse mit Wirkung zum 25.08.2026 eingestellt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; für die Verteilung an die Gläubiger steht jedoch kein Betrag zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Tanja Kreimer ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.09.2024. Der Stichtag f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt) ist am 25.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Tanja Kreimer ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 15.10.2024, wobei ein späterer Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 12.05.2025 festgelegt wurde. Da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde das Verfahren mangels Masse mit Wirkung vom 08.09.2026 eingestellt. Vor der Einstellung war eine Schlussverteilung geplant, für die jedoch kein Betrag zur Verfügung stand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Czernik,
Geschäftszweig: Der Betrieb eines …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Czernik,
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Online-Versandhandels in den Branchen Mode, Elektronik, Gebrauchsgüter und Möbel, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.07.2024, um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund, Telefon: 0231/9978930, Fax: 02563208321.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 26.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 88/23
Amtsgericht Dortmund, 25.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Czernik,
Die nach…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Czernik,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (lfd. Nr. 5-7) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
251 IN 88/23
Amtsgericht Dortmund, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Sc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Schlosserstraße 57 , 44145 Dortmund
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 25.08.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 091,65 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
251 IN 88/23
Amtsgericht Dortmund, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Sc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Schlosserstraße 57 , 44145 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 96.257,03 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
251 IN 88/23
Amtsgericht Dortmund, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Schlo…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Schlosserstraße 57 , 44145 Dortmund
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
251 IN 88/23
Amtsgericht Dortmund, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Sc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dresden unter HRB 44827 eingetragenen Global Web Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Enderstr. 94, 01277 Dresden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Peter Czernik, Schlosserstraße 57 , 44145 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 273,25 € zugrunde gelegt. Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.05.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
251 IN 88/23
Amtsgericht Dortmund, 08.09.2026
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