Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EMC-Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Johannes-Kepler-Straße 7, 54634 Bitburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45150
EUID
DET2408V.HRB45150
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 39/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Abdelilah Qarbane Slassi
Adresse
Christnach, LUXEMBURG
Termine & Fristen
Aufhebung
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Immobilien, die Immobilienverwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie alle damit verbunden und artverwandten Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMC-Immobilien GmbH ist am 02.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 39/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMC-Immobilien GmbH, Johannes-Kepler-Straße 7, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 45150), vertr. d.: 1. Abdelilah Qarbane Slassi, Christnach, LUXEMBURG, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
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9 IN 39/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMC-Immobilien GmbH, Johannes-Kepler-Straße 7, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 45150), vertr. d.: 1. Abdelilah Qarbane Slassi, Christnach, LUXEMBURG, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 02.07.2026
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