Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 20943
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Insolvenzprofil
Schrottgroßhandlung und Transporte Seipenbusch GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Röttgenstr. 27, 42549 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 20943
EUID
DER1608.HRA20943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 227/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Termine & Fristen
Aufhebung
17.07.2026 , 10:52 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schrottgroßhandlung und Transporte Seipenbusch GmbH & Co. KG ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal am 17.07.2026 um 10:52 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20943 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin Seipenbusch GmbH (HRB 17250), vertreten durch Geschäftsführer Kuno Seipenbusch. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Fischer, Roloff + Partner. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 227/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20943 eingetragenen Schrottgroßhandlung und Transporte Seipenbusch GmbH & Co. KG, Röttgenstraße 27, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ge…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 227/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20943 eingetragenen Schrottgroßhandlung und Transporte Seipenbusch GmbH & Co. KG, Röttgenstraße 27, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17250 eingetragene Seipenbusch GmbH, Röttgenstraße 27 - 33, 42551 Velbert, diese vertreten durch den Geschäftsführer Kuno Seipenbusch, Bismarckstraße 87, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fischer, Roloff + Partner, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
wird heute, am 17.07.2026, um 10:52 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 227/16
Amtsgericht Wuppertal, 17.07.2026
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