Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Empire Trans GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Helmut-Freuen-Ring 37, 41239 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 17376
EUID
DER1504.HRB17376
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 95/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Astrid Eden
Adresse
Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 / 4060280
Termine & Fristen
Antragseingang
27.11.2024
Eröffnung
01.02.2025 , 08:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2025
Niederlegung Unterlagen
01.04.2025
Prüfungstermin
29.04.2025
Masseunzulänglichkeit
08.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Spedition, Durchführung von Transporten aller Arten, Frachtvermittlung, An- und Verkauf von Frachten, Erbringung von Beratungs- und Logistikdienstleistungen, Handel mit Kraftfahrzeugen, Vermittlung von Frachtversicherungen, sowie Beteiligung an und Verwaltung von anderen Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Empire Trans GmbH ist am 01.02.2025 um 08:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 27.11.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Astrid Eden ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 19.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.04.2025. Spätestens ab dem 01.04.2025 werden die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 08.09.2025 ist die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17376 eingetragenen Empire Trans GmbH, Helmut Freuen Ring 37, 41239 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Schäfer, H…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17376 eingetragenen Empire Trans GmbH, Helmut Freuen Ring 37, 41239 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Schäfer, Helmut-Freuen-Ring 37, 41239 Mönchengladbach
ist am 08.09.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
32 IN 95/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17376 eingetragenen Empire Trans GmbH, Helmut-Freuen-Ring 37, 41239 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Schäfer,
wird wegen Zahlungsunfähigk…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17376 eingetragenen Empire Trans GmbH, Helmut-Freuen-Ring 37, 41239 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Schäfer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 08:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02161 / 4060280, Fax: 0216140602820.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 01.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 95/24
Mönchengladbach, 01.02.2025
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