Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 3042
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Insolvenzprofil
HCR - Heinrich Cremer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oppelner Straße 37, 41199 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 3042
EUID
DER1504.HRB3042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
34 IN 23/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Mozartstraße 15, 41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 / 2479730
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.11.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von und Handel mit Maschinenzubehör, Erbringung von Montageleistungen, ferner Import und Export von Maschinen und Maschinenzubehör sowie ähnlicher Produkte sowie Projektierung und Verkauf von technischem Know-how. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Tätigkeiten und Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCR - HEINRICH CREMER GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Sachwalterin bzw. vorläufigen Sachwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der §§ 21, 63, 64 InsO. Die Vergütung der Sachwalterin beträgt 90.463,34 EUR, was einer Erhöhung um 60 % der Regelvergütung entspricht. Die Vergütung der vorläufigen Sachwalterin beträgt 63.736,83 EUR, was einer Erhöhung um 70 % des Regelsatzes entspricht. Als Pauschbetrag für Auslagen wurde ein vergütungsabhängiger Satz festgesetzt. Die Vergütungsentscheidung stützt sich auf Tätigkeitsberichte und einen Vergütungsantrag vom 12.06.2025. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde oder, bei einem Beschwerdewert unter 200,00 EUR, die Erinnerung statthaft. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCR - HEINRICH CREMER GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 21.05.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCR - HEINRICH CREMER GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 21.05.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse verwaltet. Zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2024 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 18.11.2024 um 10:00 Uhr angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Person der Sachwalterin, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Zudem sind Vergütungsfestsetzungen für die Sachwalterin ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 3042 eingetragenen HCR - HEINRICH CREMER GmbH, Oppelner Straße 37, 41199 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführer Christopher Cremner und Julia…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 3042 eingetragenen HCR - HEINRICH CREMER GmbH, Oppelner Straße 37, 41199 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführer Christopher Cremner und Julian Cremer,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Sachwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der Sachwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung um 60 % und damit auf den Betrag von 90.463,34 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.06.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
34 IN 23/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 3042 eingetragenen HCR - HEINRICH CREMER GmbH, Oppelner Straße 37, 41199 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführer Christopher Cremner und Julia…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 3042 eingetragenen HCR - HEINRICH CREMER GmbH, Oppelner Straße 37, 41199 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführer Christopher Cremner und Julian Cremer,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Sachwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung der Sachwalterin (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes um 70 % und damit auf den Betrag von 63.736,83 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.06.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
34 IN 23/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 3042 eingetragenen HCR - HEINRICH CREMER GmbH, Oppelner Straße 37, 41199 Mönchengladbach, verteten durch die Geschäftsführer Christopher Cremer und Julian Cremer,
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 3042 eingetragenen HCR - HEINRICH CREMER GmbH, Oppelner Straße 37, 41199 Mönchengladbach, verteten durch die Geschäftsführer Christopher Cremer und Julian Cremer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 21.05.2024 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstraße 15, 41061 Mönchengladbach , Tel. Nr.02161 / 2479730 , Fax Nr. 02161 / 2479629.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 18.11.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 23/24
Mönchengladbach, 01.09.2024
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