Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 10984
Stammkapital
48.000,00 EUR
EUID
DER2604.HRB10984
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 87/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.07.2026 , 09:48 Uhr
Eröffnung
08.09.2026 , 08:21 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.10.2026
Berichtstermin
07.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kälteinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kältematerialien aller Art.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kälteinstallationen sowie Handel mit den zugehörigen Materialien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 23.07.2026 um 09:48 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Markus Wischemeyer aus Dortmund bestellt. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Laura Wagner, Herrn André Fiebig, Herrn Kevin Rügge und Frau Simone Kleppe. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH ist am 08.09.2026 um 08:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 22.07.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 23.07.2026…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH ist am 08.09.2026 um 08:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 22.07.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 23.07.2026 um 09:48 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Markus Wischemeyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Herr ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.12.2026. Die Unterlagen werden ab dem 09.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH ist am 08.09.2026 um 08:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 22.07.2026. Zuvor waren bereits am 23.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und M…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH ist am 08.09.2026 um 08:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 22.07.2026. Zuvor waren bereits am 23.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Markus Wischemeyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit Eröffnungsbeschluss wurde derselbe Verwalter als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 26.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.12.2026. Am 15.09.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, was auf eine bevorstehende Aufhebung des Verfahrens hindeutet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, frühere Anschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 23, 59439 Hol…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, frühere Anschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 23, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Laura Wagner, Herrn André Fiebig, Herrn Kevin Rügge, und Frau Simone Kleppe,
Geschäftszweig: Die Durchführung von Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kälteinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kältematerialien aller Art.
ist am 23.07.2026, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 87/26
Amtsgericht Dortmund, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, frühere Anschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 23, 59439 Holzwickede,, gesetzlich vertreten durc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, frühere Anschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 23, 59439 Holzwickede,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Simone Kleppe, Osterfeldstr. 7, 58239 Schwerte und Frau Laura Wagner, Zum Amtswald 41, 58644 Iserlohn
Geschäftszweig: Die Durchführung von Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kälteinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Lüftungs- und Kältematerialien aller Art.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.09.2026, um 08:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/589600.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 87/26
Amtsgericht Dortmund, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Simone …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 87/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 10984 eingetragenen Energie- und Gebäudetechnik Wagner GmbH, Aplerbecker Marktplatz 11, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Simone Kleppe, Osterfeldstr. 7, 58239 Schwerte und Frau Laura Wagner, Zum Amtswald 41, 58644 Iserlohn
ist am 15.09.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
256 IN 87/26
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2026
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