Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RD Glasfaser GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Uelzener Weg 41, 59425 Unna
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 10172
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2404.HRB10172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 76/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
Telefon
0231/1774982
Termine & Fristen
Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen
23.07.2026
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.07.2026 , 11:47 Uhr
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
08.09.2026 , 20:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.10.2026
Berichtstermin
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Tiefbauarbeiten, insbesondere das Verlegen von Glasfaserleitungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Tiefbau
Geschäftstätigkeit
Durchführung von Tiefbauarbeiten, insbesondere Verlegung von Glasfaserleitungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 23.07.2026 um 11:47 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RD Glasfaser GmbH, Unna, vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Markus Birkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es sind Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ergangen, die Verfügungen der Schuldnerin einschränken und Drittschuldnern Zahlungsverbote auferlegen. Später ist das Verfahren durch Beschluss des Gerichts aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RD Glasfaser GmbH wurde zunächst am 23.07.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Markus Birkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Sicherungsmaßnahmen sind jedoch bereits am selben Tag durch Beschluss wieder aufgehoben word…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RD Glasfaser GmbH wurde zunächst am 23.07.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Markus Birkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Sicherungsmaßnahmen sind jedoch bereits am selben Tag durch Beschluss wieder aufgehoben worden. Am 08.09.2026 wurde das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin eröffnet. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 260 IN 90/26 verbunden. Rechtsanwalt Markus Birkmann ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 12.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.11.2026. Unterlagen können ab dem 23.10.2026 eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10172 eingetragenen RD Glasfaser GmbH, Uelzener Weg 41, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeldza Demirovic, Uelzener Weg 45, 59425…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10172 eingetragenen RD Glasfaser GmbH, Uelzener Weg 41, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeldza Demirovic, Uelzener Weg 45, 59425 Unna
Geschäftszweig: Durchführung von Tiefbauarbeiten, insbesondere das Verlegen von Glasfaserleitungen
ist am 23.07.2026, um 11:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
260 IN 42/26
Amtsgericht Dortmund, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10172 eingetragenen RD Glasfaser GmbH, Uelzener Weg 41, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeldza Demirovic, Uelzener Weg 45, 59425…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10172 eingetragenen RD Glasfaser GmbH, Uelzener Weg 41, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeldza Demirovic, Uelzener Weg 45, 59425 Unna
Geschäftszweig: Durchführung von Tiefbauarbeiten, insbesondere das Verlegen von Glasfaserleitungen
sind die am 23.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom aufgehoben worden.
Dortmund,
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 76/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10172 eingetragenen RD Glasfaser GmbH, Uelzener Weg 41, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeldza Demirovic, Uelzener Weg 45, 59425 Unna
Geschäftszweig: Durchführung v…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 76/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10172 eingetragenen RD Glasfaser GmbH, Uelzener Weg 41, 59425 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jeldza Demirovic, Uelzener Weg 45, 59425 Unna
Geschäftszweig: Durchführung von Tiefbauarbeiten, insbesondere das Verlegen von Glasfaserleitungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.09.2026, um 20:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 260 IN 76/26 und 260 IN 90/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/1774982, Fax: 02311774984.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
260 IN 76/26
Dortmund, 08.09.2026
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