Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Energieplanschmiede GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 208541
EUID
DEP2305.HRB208541
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 1/19 -4
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Pinter
Adresse
Deisterallee 1, 31785 Hameln
Telefon
05151-606690
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Vertrieb von Energieerzeugungsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Pinter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei ein Zuschlag von 15 Prozent aufgrund mangelnder Mitwirkung des Geschäftsführers gewährt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 13.008,37 EUR zuzüglich weiterer Einnahmen abzüglich der Kosten und Masseverbindlichkeiten. Zwei Gläubiger haben Forderungen in Höhe von insgesamt 7.665,69 EUR angemeldet. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 15.12.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor…
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ro…
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Robert Pinter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 18.000,02 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.987,86 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 19.987,88 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Das Verfahren ist auf einen Fremdantrag zurückzuführen. Der Geschäftsführer war bereits nach der ersten gemeinsamen Besprechung während des gesamten weiteren Insolvenzverfahrens nicht mehr kooperativ. Bereits im Antragsverfahren musste aufgrund der verweigerten Mitwirkung ein Anhörungstermin anberaumt werden. Die mangelnde Mitwirkung setzte sich im eröffneten Verfahren fort. Der Geschäftsführer lehnte jegliche Mitwirkung ausdrücklich ab. Ein Zuschlag in Höhe von 15 Prozent erscheint daher angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 22,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 8 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der…
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Pinter, Deisterallee 1, 31785 Hameln, Tel.: 05151-606690, Fax: 05151-6066919, E-Mail: kanzlei@ra-pinter.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 13.008,37 EUR zzgl. weiterer Einnahmen, abzüglich der Kosten des Verfahrens sowie der sonstigen Masseverbindlichkeiten und dass 2 Gläubiger ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, von denen Forderungen in Höhe von insgesamt 7.665,69 EUR festgestellt wurden.
Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§…
36 IN 1/19 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energieplanschmiede GmbH, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRB 208541), vertr. d.: André Zimmermann, Auf dem freien Brink 5, 31812 Bad Pyrmont, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 16.10.2025
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