Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118454
EUID
DEM1201.HRB118454
Insolvenzgericht
Gericht
AG Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 240/25 E-33-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschend
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 36 50 69 98 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.02.2025 , 10:05 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Service- und Instandhaltungsmanagement in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Anlagenbau, Heizung - Klima - Lüftung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH ist am 21.02.2025 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Ergänzend zum Beschluss vom 21.02.2025 wurde am 27.03.2025 der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder auf ein Verfahrenskonto einzuzahlen. Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2025 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 240/25 E-33-: In dem Insolvenzverfahren Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118454),
vertreten durch:
Patrick Schmidt, (Geschäftsführer), wurde am 01.05.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff I…
810 IN 240/25 E-33-: In dem Insolvenzverfahren Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118454),
vertreten durch:
Patrick Schmidt, (Geschäftsführer), wurde am 01.05.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 240/25 E-33- : In dem Insolvenzantragsverfahren Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118454),
vertreten durch:
Patrick Schmidt, (Geschäftsführer), Es wird rgänzend zum Beschluss vom 21.02.2025 der vorläufige Insolvenzver…
810 IN 240/25 E-33- : In dem Insolvenzantragsverfahren Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118454),
vertreten durch:
Patrick Schmidt, (Geschäftsführer), Es wird rgänzend zum Beschluss vom 21.02.2025 der vorläufige Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an sie zu zahlen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 240/25 E-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118454), vertr. d.: Patrick Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2025 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung d…
810 IN 240/25 E-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Energiepro Service- und Instandhaltungsmanagement TGA GmbH, Berner Straße 107, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118454), vertr. d.: Patrick Schmidt, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2025 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.