Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Verwaltung von Zentren zur Gewichtsreduzierung, Gesundheits- und Schönheitspflege für den Menschen, Durchführung von Diätkuren, diätetische Beratung zur Unterstützung der Wirkung von Diätwaren, therapeutische Anwendungen zur Gewichtsreduktion.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Paul Wieschemann ist bestellt und hat seine Vergütung sowie Auslagen beantragt. Das Gericht hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurde jeweils ein Zuschlag von 25 % aufgrund des erschwerten Forderungseinzuges und des aufwendigen Schriftverkehrs gewährt. Die Berechnungsmasse belief sich für den vorläufigen Verwalter auf 43.903,68 EUR und für den endgültigen Verwalter auf 35.893,45 EUR. Zustellungskosten in Höhe von 91,80 EUR wurden festgesetzt. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sowie ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin und Insolvenzgläubiger zu den Vergütungsanträgen wurde auf den 16.03.2026 bestimmt. Ein weiterer Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 11.05.2026 festgelegt. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR, sodass eine Quote von 0,00 % ausgezahlt wird. Insolvenzforderungen in Höhe von 274.298,35 EUR sind zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt P…
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Paul Wieschemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 35.893,45 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Im Insolvenzverfahren ist in diesem Fall ein Zuschlag von 25 % als angemessen und ausreichend zu erachten bezüglich des erheblich erschwerten Forderungseinzuges sowie im Hinblick auf den aufwendigen und teils langwierigen Schriftverkehr mit Patienten aufgrund des Datenschutzes bezüglich der medizinischen Akten. Weiterhin war ein Dienstleister eingesetzt, dessen Kosten auch im eröffneten Verfahren bislang nicht zu Lasten der Masse berechnet wurden.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 91,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 34 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechts…
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Paul Wieschemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 43.903,68 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Vorliegend ist ein Zuschlag von 25 % als angemessen und ausreichend zu erachten bezüglich des erheblich erschwerten Forderungseinzuges sowie im Hinblick auf den aufwendigen und teils langwierigem Schriftverkehr mit Patienten aufgrund des Datenschutzes bezüglich der medizinischen Akten. Weiterhin war ein Dienstleister eingesetzt, dessen Kosten nicht zu Lasten der Masse berechnet wurden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung u…
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 11.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist au…
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rosa-Luxemburg-Straße 10, 68753 Waghäusel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR (Quote: 0,00 %). Insolvenzforderungen sind in Höhe von 274.298,35 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Kaiserslautern, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rue Du General De Gaulle 17, 57350 Schoeneck, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörun…
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rue Du General De Gaulle 17, 57350 Schoeneck, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Kaiserslautern, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rue Du General De Gaulle 17, 57350 Schoeneck, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anme…
1 IN 117/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann GmbH easylife, Pfaffplatz 10, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 31298), vertr. d.: Hans-Werner Engelmann, Rue Du General De Gaulle 17, 57350 Schoeneck, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 05.02.2026
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