Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittung und der Verkauf von Reinigungsmaschinen-Geräten-Zubehör und Reinigungsmitteln.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Vermittlung und Verkauf von Reinigungsmaschinen, -geräten, -zubehör und Reinigungsmitteln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH ist anhängig. Am 03.03.2026 hat das Amtsgericht Kaiserslautern die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal bestellt worden. Am 19.03.2026 wurde der Beschluss vom 03.03.2026 berichtigt, um den korrekten Firmennamen "Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH" festzustellen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH ist am 03.03.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Dabei ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Verfügungsbeschränkungen verhängt worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist S…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH ist am 03.03.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Dabei ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Verfügungsbeschränkungen verhängt worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Simone Gisdal bestellt worden. Am 19.03.2026 wurde der Beschluss vom 03.03.2026 berichtigt, um den korrekten Firmennamen festzustellen. Das Verfahren ist am 23.09.2026 mangels Masse abgewiesen und die vorläufigen Maßnahmen sind aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 31/26
19.03.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250),
vertreten durch:
Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Gesch…
Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 31/26
19.03.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250),
vertreten durch:
Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird der Beschluss vom 03.03.2026 wie folgt berichtigt:
der Name der Firma lautet "Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH".
Waltenberger
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weiß-Graf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250), vertr. d.: Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Geschäftsführer), ist am 03.03.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin a…
1 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weiß-Graf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250), vertr. d.: Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Geschäftsführer), ist am 03.03.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681/876250, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbrücken@schultze-braun.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250), vertr. d.: Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und di…
1 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250), vertr. d.: Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.03.2026 am 23.09.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250), vertr. d.: Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am …
1 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weiß-Graf Fachhandel für den Reinigungsbedarf GmbH, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach (AG Kaiserslautern, HRB 32250), vertr. d.: Werner Weiß, Wiesenstraße 20, 66909 Langenbach, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 03.03.2026 sind am 23.09.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.