Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Engelmann Industriemontagen KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Fritz-Liebsch-Straße 12, 26723 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 200814
EUID
DEP3101.HRA200814
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 168/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F.
Adresse
Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 / 361622-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.02.2024 , 09:30 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2024
Berichtstermin
10.07.2024 , 14:15 Uhr
Prüfungstermin
26.11.2024
Prüfungstermin
12.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Johann Engelmann ist am 11.06.2024 um 09:14 Uhr durch das Amtsgericht Aurich eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Stefan Hinrichs ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 17.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.09.2024. In einem weiteren Verfahren über die Firma Engelmann Industriemontagen KG (Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23) ist ein besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 12.03.2026 bestimmt worden. Für Johann Engelmann wird die Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG wurde am 01.05.2024 eröffnet. Zuvor waren bereits am 06.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Jörg Behrends als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Nach der Eröffnung ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends zum endgültigen Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG wurde am 01.05.2024 eröffnet. Zuvor waren bereits am 06.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Jörg Behrends als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Nach der Eröffnung ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.06.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin für Gläubiger wurde für den 10.07.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere schriftliche Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt, zunächst auf den 26.11.2024 und später auf den 12.03.2026. Parallel dazu wird über das Vermögen des Johann Engelmann ein Restschuldbefreiungsverfahren geführt, wobei die Erteilung der Restschuldbefreiung von der Erfüllung der Obliegenheiten abhängt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Libsch-Straße 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 12.03.2026
Anmeldungen kö…
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Libsch-Straße 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 12.03.2026
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nich…
9 IN 63/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Aurich, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/24: Über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, ist am 11.06.2024 um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 21891 - 0, Fax: 0441 21891 - 39, E-Mai…
9 IN 63/24: Über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, ist am 11.06.2024 um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 21891 - 0, Fax: 0441 21891 - 39, E-Mail: oldenburg@inso-oldenburg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden, (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen be…
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden, (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 26.11.2024
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 17.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 168/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d. d. phG Johann Engelmann, ebenda, ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 06.02.2024 um 09:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltu…
9 IN 168/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d. d. phG Johann Engelmann, ebenda, ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 06.02.2024 um 09:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Aufnahme eines Massekredits zur Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte (Insolvenzgeldvorfinanzierung) erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 168/23: Über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden, (Gesellschafter), ist am 01.05.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr…
9 IN 168/23: Über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden, (Gesellschafter), ist am 01.05.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F., Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 361622-0, Fax: 0441 / 36162229, E-Mail: info@hsc-ol.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.07.2024, 14:15 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 10.06.2024 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 10.07.2024, 14:15 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 168/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d. d. pers. haftenden Gesellschafter Johann Engelmann, ebenda, ist am 06.02.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin…
9 IN 168/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d. d. pers. haftenden Gesellschafter Johann Engelmann, ebenda, ist am 06.02.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F., Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 361622-0, Fax: 0441 / 36162229, E-Mail: info@hsc-ol.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 06.02.2024
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