Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Engelmann Industriemontagen KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Fritz-Liebsch-Straße 12, 26723 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 200814
EUID
DEP3101.HRA200814
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 63/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Hinrichs
Adresse
Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 / 21891 - 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
11.06.2024 , 09:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.08.2024
Prüfungstermin
17.09.2024
Prüfungstermin
12.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Johann Engelmann ist am 11.06.2024 um 09:14 Uhr durch das Amtsgericht Aurich eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Stefan Hinrichs ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 17.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.09.2024. In einem weiteren Verfahren über die Firma Engelmann Industriemontagen KG (Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23) ist ein besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 12.03.2026 bestimmt worden. Für Johann Engelmann wird die Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Libsch-Straße 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 12.03.2026
Anmeldungen kö…
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Libsch-Straße 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 12.03.2026
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nich…
9 IN 63/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, bzw. 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Aurich, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/24: Über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, ist am 11.06.2024 um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 21891 - 0, Fax: 0441 21891 - 39, E-Mai…
9 IN 63/24: Über das Vermögen des Johann Engelmann, geb. am 04.04.1976, Elbestraße 22, 26723 Emden, ist am 11.06.2024 um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 21891 - 0, Fax: 0441 21891 - 39, E-Mail: oldenburg@inso-oldenburg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden, (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen be…
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren Engelmann Industriemontagen KG, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 200814), vertr. d.: Johann Engelmann, Fritz-Liebsch-Str. 12, 26723 Emden, (Gesellschafter), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 26.11.2024
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 17.10.2024
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