Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROHDE Fachmärkte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Barghamm 17, 26409 Wittmund
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 1457
EUID
DEP3101.HRB1457
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 67/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.05.2024
Eröffnung
01.08.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.08.2024
Berichtstermin
16.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Home-Electronic, Kameras und Elektrogeräten jeder Art einschließlich der Durchführung von Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere ihr gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Michael Rohde, wurde beim Amtsgericht Aurich unter dem Aktenzeichen 9 IN 67/24 geführt. Am 16.05.2024 wurde im Antragsverfahren die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen, wobei Rechtsanwalt Christian Hanken zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Die Antragstellerin durfte unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters über ihr Vermögen verfügen. Am 23.12.2025 wurde durch das Amtsgericht Aurich angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte (Masseunzulänglichkeit). Schließlich ist am 03.02.2026 die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Christian Hanken, der bisherige Sachwalter, zum Insolvenzverwalter ernannt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH wurde am 01.08.2024 eröffnet, wobei zunächst Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hanken als Sachwalter bestellt wurde. Die Gläubiger wurden zur Forderungsanmeldung bis zum 30.08.2024 sowie zur Anmeldung von Sicherungsrechten aufgeforde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH wurde am 01.08.2024 eröffnet, wobei zunächst Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hanken als Sachwalter bestellt wurde. Die Gläubiger wurden zur Forderungsanmeldung bis zum 30.08.2024 sowie zur Anmeldung von Sicherungsrechten aufgefordert. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 16.09.2024 angesetzt. Später ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden, und Rechtsanwalt Christian Hanken wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Zudem wurde angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 67/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde, Barghamm 17, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Re…
9 IN 67/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde, Barghamm 17, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 67/24: In dem Insolvenzverfahren ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde (Geschäftsführer), ist gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht…
9 IN 67/24: In dem Insolvenzverfahren ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde (Geschäftsführer), ist gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 67/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde, Barghamm 17, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Re…
9 IN 67/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde, Barghamm 17, 26409 Wittmund, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 67/24: Über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 92198…
9 IN 67/24: Über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, D 26409 Wittmund, Tel.: 04462 9219890, Fax: 04462 9219899, E-Mail: info@hanken-insolvenzverwaltung.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.08.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 16.09.2024, 10:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 67/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 02.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Tages…
9 IN 67/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH, Barghamm 17, 26409 Wittmund (AG Aurich, HRB 1457), vertr. d.: Michael Rohde (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 02.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 115, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich
Tagesordnung :
Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes im Rahmen der Eigenverwaltung
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt, § 160 I InsO.
Aurich, 16.09.2024
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