Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erdem, Hasan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstr. 12, 56424 Mogendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 20145
EUID
DET2214V.HRA20145
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 43/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.03.2026
Schlusstermin
14.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 245.200,50 EUR, wobei Zuschläge für Immobilienverwertung, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie schlechte Buchführung gewährt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Schlussverteilung mit Genehmigung des Gerichts angeordnet. Der Massebestand beträgt 123.177,64 EUR, während die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen 1.002.846,51 EUR beträgt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 14.05.2026; bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung erhoben werden. Zudem wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der besondere Prüfungstermin auf den 16.03.2026 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem ist eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung belief sich auf 245.200,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem ist eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung belief sich auf 245.200,50 EUR. Es wurden Zuschläge für Immobilienverwertung, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie schlechte Buchführung gewährt. Ein Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war ursprünglich für den 16.03.2026 angesetzt, wurde aber im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Schlussverteilung ist mit Genehmigung des Gerichts erfolgt. Der Stichtag für die Schlussverteilung war der 14.05.2026. Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis konnten bis zu diesem Datum eingereicht werden. Die Summe der berücksichtigten Forderungen beträgt 1.002.846,51 EUR, wobei ein Massebestand von 123.177,64 EUR verfügbar war. Das Verfahren ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser fest…
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 239.405,10 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 5.795,40 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 245.200,50 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Verwalter macht Zuschläge für die Immobilienverwertung iHv 30%, die Bearbeitung von Aus-und Absonderungsrechten iHv 10% und für die schlechte Buchführung iHv 30 % geltend.
Für die Synergieeffekte aus der vorläufigen Verwaltung nimmt der IV einen Abschlag iHv 10% vor.
Somit wird beantragt, die Vergütung um 60% zu erhöhen.
Trotz fehlender Vergleichsrechnungen kann der Zuschlag iHv 60% gewährt und festgesetzt werden.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 0,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 0 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145),
findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichn…
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145),
findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Montabaur - 14 IN 43/20 - niedergelegt worden.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.002.846,51 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 123.177,64 Euro verfügbar.
Amtsgericht Montabaur, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
St…
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderun…
14 IN 43/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 43/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der voll…
14 IN 43/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hasan Erdem, geb. am 25.12.1971, Sayntalstraße 10, 56424 Mogendorf, Inhaber der Firma EURO Trans Hasan Erdem e.K., Hauptstraße 12, 56424 Mogendorf (AG Montabaur, HRA 20145), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 07.07.2026
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