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Insolvenzprofil
ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 25962
EUID
DET2214V.HRB25962
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 81/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
WP, StB, Dipl.-Kfm. Frank Mößle
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
27.02.2025
Festsetzung Vergütung/Verteilungszustimmung
15.10.2025
Ankündigung Schlussverteilung
27.10.2025
Stichtag Einwendungen
18.11.2025
Aufhebung des Verfahrens
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Alltagsbegleitung und Betreuung von Senioren und Familien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen worden: Am 10.02.2025 wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung bestimmt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, darunter die Ausbuchung von Ansprüchen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter Andreas Rehfisch. Am 15.10.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Frank Mößle festgesetzt sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt; der Stichtag für Einwendungen war der 18.11.2025. Eine Ankündigung der Schlussverteilung erfolgte am 27.10.2025, wobei Forderungen in Höhe von 187.207,08 € und ein Verteilungsbetrag von 42.838,64 € genannt wurden. Das Verfahren ist nun abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 81/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Ernst-Reuter-Straße 22, 97080 Würzburg, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzoge…
14 IN 81/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Ernst-Reuter-Straße 22, 97080 Würzburg, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der
Geschäftsstelle des…
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur -Insolvenzgericht- niedergelegten
Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 187.207,08 €.
Zur Verteilung steht voraussichtlich ein Betrag von 42.838,64 € zur Verfügung.
Amtsgericht Montabaur, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters WP, StB, Dipl.-Kfm. …
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters WP, StB, Dipl.-Kfm. Frank Mößle festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 164.827,33 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von -- EUR. Der Insolvenzverwalter macht Zuschläge geltend, die gerade noch als angemessen angesehen werden können. Die ausführliche Begründung macht sich das Gericht zu eigen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird Stichtag, der einer besonderen Gläubigerversammlung …
14 IN 81/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa GmbH Ambulante Alltagsbegleitung, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25962), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird Stichtag, der einer besonderen Gläubigerversammlung entspricht bestimmt auf
27.02.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar: Ausbuchung nachfolgender Ansprüche gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der Schuldnerin Herrn Andreas Rehfisch- unbekannten Aufenthalts- und zwar
- 1. Ausbuchung der Ansprüche aus nicht erbrachter Stammeinlage i.H.v. 4.990,84 €
- 2. Ausbuchung des gem. Buchwert vorhandenen Kassenbestandes i.H.v. 254,09 €
- Ausbuchung etwaiger Haftungsansprüche gem. § 64 GmbHG
Die genaue Begründung kann dem aktenkundigen Bericht des Insolvenzverwalters vom 05.02.202 entnommen werden.
Hinweis:
Einwände müssen vor dem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 10.02.2025
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