Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Richard-Wagner-Straße 2, 09569 Oederan
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 16495
EUID
DEU1206.HRB16495
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
308 IN 1440/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
13.06.2025
Beschluss
14.04.2026
Widerspruchsfrist Ende
22.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betreibung und Bewirtschaftung eines massentouristischen und kulturellen Mehrzweckgebäudes zur Traditionspflege der erzgebirgischen Volkskunst und des erzgebirgischen Brauchtums; Betreiben von gastronomischen Einrichtungen; Verkauf von Volkskunst, Souvenirs und Spielwaren; touristische Betreuung der Freilandanlage Klein-Erzgebirge; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Schulungsveranstaltungen und Seminaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 14.04.2026 eine Entscheidung erlassen, wonach für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet wurde. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Steffen Zerkaulen zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung über das Ergebnis erfolgt nicht. Rechtsbehelfe sind innerhalb von zwei Wochen ab Beschlusszustellung beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Chemnitz hat in zwei Beschlüssen vom 24.04.2025 und 14.04.2026 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für beide Zeitpunkte wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Chemnitz hat in zwei Beschlüssen vom 24.04.2025 und 14.04.2026 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für beide Zeitpunkte wurden Widerspruchsfristen festgesetzt, die am 13.06.2025 bzw. am 22.07.2026 enden. Die Forderungsanmeldungen liegen bei dem Insolvenzverwalter RA Steffen Zerkaulen zur Einsicht aus. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen; eine gesonderte Benachrichtigung der Gläubiger erfolgt nicht. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung als Sofortige Beschwerde oder Erinnerung beim Amtsgericht Chemnitz zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1440/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH, Richard-Wagner-Straße 2, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 16495
vertreten durch den Gesellschafter Horst Drichelt
vertreten durch den Gesellschafter Dieter…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1440/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH, Richard-Wagner-Straße 2, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 16495
vertreten durch den Gesellschafter Horst Drichelt
vertreten durch den Gesellschafter Dieter Wiebigke
vertreten durch den Gesellschafter Klein Erzgebirge e.V.
ergeht am 14.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Steffen Zerkaulen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1440/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH, Richard-Wagner-Straße 2, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 16495
vertreten durch den Gesellschafter Horst Drichelt
vertreten durch den Gesellschafter Dieter…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 1440/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH, Richard-Wagner-Straße 2, 09569 Oederan, Amtsgericht Chemnitz , HRB 16495
vertreten durch den Gesellschafter Horst Drichelt
vertreten durch den Gesellschafter Dieter Wiebigke
vertreten durch den Gesellschafter Klein Erzgebirge e.V.
ergeht am 24.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.06.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Steffen Zerkaulen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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