Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Panariagroup Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kerastraße 1, 04703 Leisnig
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 36925
EUID
DEU1206.HRB36925
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
419 IN 713/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.04.2026 , 10:36 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2026
Berichtstermin
01.10.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
01.10.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von keramischen Erzeugnissen, insbesondere Wand- und Bodenbelägen, sowie Handel mit solchen Produkten und komplementären Produkten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 15.04.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH, Leisnig, die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze aus Chemnitz bestellt. Dieser hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Mit Wirkung vom 15.04.2026 um 10:36 Uhr gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, sodass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Chemnitz eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH ist am 01.07.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 15.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH ist am 01.07.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 15.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Dr. Christian Heintze erneut zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 01.10.2026 um 11:00 Uhr in Chemnitz angesetzt worden. Bis zur ersten Gläubigerversammlung ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss aus drei Mitgliedern eingesetzt worden. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 713/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH, Kerastraße 1, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36925
vertreten durch den Geschäftsführer Andrea Zanni
ergeht am 15.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Z…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 713/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH, Kerastraße 1, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36925
vertreten durch den Geschäftsführer Andrea Zanni
ergeht am 15.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 15.04.2026 um 10:36 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Christian Heintze
Reichsstraße 46
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 2675870
Telefax: 0371 26758729
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 713/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH, Kerastraße 1, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36925
vertreten durch den Geschäftsführer Andrea Zanni
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.07.2026 die Mas…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 713/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH, Kerastraße 1, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36925
vertreten durch den Geschäftsführer Andrea Zanni
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 713/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH, Kerastraße 1, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36925
vertreten durch den Geschäftsführer Andrea Zanni
ergeht am 01.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Ve…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 713/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panariagroup Deutschland GmbH, Kerastraße 1, 04703 Leisnig, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36925
vertreten durch den Geschäftsführer Andrea Zanni
ergeht am 01.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von keramischen Erzeugnissen, insbesondere Wand- und Bodenbelägen, sowie Handel mit solchen Produkten und komplementären Produkten) wird am 01.07.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Christian Heintze
Reichsstraße 46
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 2675870
Telefax: 0371 26758729
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.08.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 01.10.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Euler Hermes Deutschland
vertr.dr. Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski
Gasstraße 29
22761 Hamburg
|Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Chemnitz
vertr.dr. Frau Daniela Schmiedel
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
|Craiss Generation Logistik GmbH & Co. KG
vertr.d.GF Michael Craiss
Rißlingweg 69
75417 Mühlacker
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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