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Insolvenzprofil
ES-Thetic Room UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 21863
EUID
DER2201.HRB21863
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 513/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Rolle
Sachverständige
Adresse
Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Antragstellung
20.05.2026
Gutachtenerstellung
12.08.2026
Beschlussfassung
11.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat den am 20.05.2026 eingegangenen Antrag der Gläubigerin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ES-Thetic Room UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Dies ergibt sich insbesondere aus einem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Dorothee Madsen vom 12.08.2026. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1 InsO zu, welches innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 513/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Hollestr. 7 b, 45127 Essen
- Gläubiger -
gegen
die ES-Thetic Room UG (haftungsbeschränkt), Kortumstr. 50, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cansu Coskun ,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 513/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Hollestr. 7 b, 45127 Essen
- Gläubiger -
gegen
die ES-Thetic Room UG (haftungsbeschränkt), Kortumstr. 50, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cansu Coskun , Evingerstr. 254, 44339 Dortmund
- Schuldnerin -
wird der am 20.05.2026 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum vom 12.08.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Bochum, 11.09.2026
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