Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8777
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Insolvenzprofil
Harnack & Schellhase Hufbeschlag UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Klosterstraße 6, 45711 Datteln
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8777
Stammkapital
4.000,00 EUR
EUID
DER2204.HRB8777
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 678/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Barbara Teerling
Rolle
Sachverständige
Adresse
Tigg 5 a, 45711 Datteln
Termine & Fristen
Antragseingang
16.07.2026
Gutachtenerstellung
09.09.2026
Beschlussfassung
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Hufbeschlag und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Hufbeschlag und damit verbundene Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat den am 16.07.2026 eingegangenen Antrag der Schuldnerin Harnack & Schellhase Hufbeschlag UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht darauf, dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten der Sachverständigen Rechtsanwältin Barbara Teerling vom 09.09.2026 sowie darauf, dass kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt wurde. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 678/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8777 eingetragenen Harnack & Schellhase Hufbeschlag UG (haftungsbeschränkt), Klosterstr. 6, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn M…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 678/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8777 eingetragenen Harnack & Schellhase Hufbeschlag UG (haftungsbeschränkt), Klosterstr. 6, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Schellhase, Klosterstr. 6, 45711 Datteln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Adrian Rusin, Westerholter Weg 19, 45657 Recklinghausen
wird der am 16.07.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Barbara Teerling, Tigg 5 a, 45711 Datteln vom 09.09.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Bochum, 15.09.2026
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