Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Essers GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Raerener Straße 63, 52076 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 5887
EUID
DER3101.HRB5887
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 10/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth
Adresse
Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen
Telefon
0241/46308960
Termine & Fristen
Antragseingang
17.01.2025
Eröffnung
09.04.2025 , 11:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.05.2025
Berichtstermin
27.06.2025
Prüfungstermin
27.06.2025
Masseunzulänglichkeit
23.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit sowie der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Bioprodukten, Kräuterprodukten, Diätprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und ähnlichen Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellsschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Essers GmbH ist am 09.04.2025 um 11:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 17.01.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.06.2025. Die Unterlagen werden ab dem 10.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 23.12.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 10/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5887 eingetragenen Essers GmbH, Raerener Str. 63, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Str. 153, 5207…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 10/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5887 eingetragenen Essers GmbH, Raerener Str. 63, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger Herrn Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Str. 153, 52070 Aachen
ist am 23.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 10/25
Amtsgericht Aachen, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5887 eingetragenen Essers GmbH, Raerener Str. 63, 52076 Aachen, führungslos
Geschäftszweig: Großhandel, Import und Export von Waren aller Art
Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelde…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5887 eingetragenen Essers GmbH, Raerener Str. 63, 52076 Aachen, führungslos
Geschäftszweig: Großhandel, Import und Export von Waren aller Art
Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.04.2025, um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen, Telefon: 0241/46308960, Fax: 024146308961.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 10.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 10/25
Amtsgericht Aachen, 09.04.2025
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