Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
eSZett GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 10474
EUID
DER1202.HRA10474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 98/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Burak Özyasar
Rolle
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Adresse
Edmundstr. 22 f, 46149 Oberhausen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.08.2024
Gläubigerversammlung
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eSZett GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 63 IN 98/21 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10474 eingetragen, die persönlich haftende Gesellschafterin eSZett Verwaltungs GmbH unter HRB 20830. Der Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Burak Özyasar. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der entsprechende Prüfungsstichtag war der 30.08.2024. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 20.07.2026 anberaumt, um über einen Vergleich mit den beiden Geschäftsführern zu beschließen. Die Stellungnahmen dazu konnten bis zu diesem Termin bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10474 eingetragenen eSZett GmbH & Co. KG, Kulturstr. 55, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10474 eingetragenen eSZett GmbH & Co. KG, Kulturstr. 55, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20830 eingetragene eSZett Verwaltungs GmbH, Kulturstr. 55, 47055 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burak Özyasar, Edmundstr. 22 f, 46149 Oberhausen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 98/21
Amtsgericht Duisburg, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10474 eingetragenen eSZett GmbH & Co. KG, Kulturstr. 55, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 98/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10474 eingetragenen eSZett GmbH & Co. KG, Kulturstr. 55, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20830 eingetragene eSZett Verwaltungs GmbH, Kulturstr. 55, 47055 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burak Özyasar, Edmundstr. 22 f, 46149 Oberhausen,
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 20.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleiches mit den beiden Geschäftsführern ,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 16.06.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 98/21
Amtsgericht Duisburg, 22.06.2026
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