Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klinkhammer Ausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königshardter Straße 96, 46145 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 31421
EUID
DER1202.HRB31421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 67/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Schwentker
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Eröffnung
12.07.2024 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2024
Berichtstermin
10.10.2024
Prüfungstermin
08.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Raumausstattung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klinkhammer Ausbau GmbH ist am 12.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wurde auf Antrag dreier Gläubiger eingeleitet und mit den Verfahren 61 IN 190/23 sowie 61 IN 91/23 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der entsprechende Prüfungsstichtag für diese nachträglichen Forderungen ist der 08.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 67/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31421 eingetragenen Klinkhammer Ausbau GmbH, frühere Geschäftsanschrift Königshardter Straße 96, 46145 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Bärbel Nagel, Kön…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 67/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31421 eingetragenen Klinkhammer Ausbau GmbH, frühere Geschäftsanschrift Königshardter Straße 96, 46145 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Bärbel Nagel, Königshardter Straße 96, 46145 Oberhausen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.07.2024, um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 18.04.2023, am 22.05.2023 und am 10.11.2023 bei Gericht eingegangenen Anträge dreier Gläubiger.
Zugleich werden die Verfahren 61 IN 67/23 und 61 IN 190/23 und 61 IN 91/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: National-Bank AG Oberhausen, IBAN: DE66 3602 0030 0009 6271 70, BIC NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
61 IN 67/23
Amtsgericht Duisburg, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31421 eingetragenen Klinkhammer Ausbau GmbH, Königshardter Straße 96, 46145 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Bärbel Nagel, Köni…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31421 eingetragenen Klinkhammer Ausbau GmbH, Königshardter Straße 96, 46145 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Bärbel Nagel, Königshardter Straße 96 , 46145 Oberhausen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
61 IN 67/23
Amtsgericht Duisburg, 28.07.2025
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