Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ET blue chip GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Industriestr. 1, 06295 Lutherstadt Eisleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 210676
EUID
DEW1215.HRB210676
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 115/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragstellung Vergütung
19.05.2025
Aufhebung mündliches Verfahren
22.05.2025
Festsetzung Vergütung
24.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Import, Export und Handel von Waren aller Art soweit dies keiner staatlichen Genehmigung bedarf. Herstellung und Vertrieb von Lederwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ET blue chip GmbH ist anhängig. Die Geschäftsführerinnen Stefanie Helling, Heidrun Fröhlich und Tina Reinboth vertreten die Schuldnerin. Am 19.05.2025 hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 22.05.2025 die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und der Schuldnerin sowie den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen gegeben. Am 24.06.2025 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, da keine konkreten Zahlen im Text genannt werden. Rechtsmittel gegen den Beschluss können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 115/21
In dem Insolvenzverfahren ET blue chip GmbH, Industriestraße 1, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 210676), vertr. d.: 1. Stefanie Helling, Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich, Sangerhäuser Str. 39, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführerin),…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 115/21
In dem Insolvenzverfahren ET blue chip GmbH, Industriestraße 1, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 210676), vertr. d.: 1. Stefanie Helling, Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich, Sangerhäuser Str. 39, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführerin), 3. Tina Reinboth, Neue Siedlung 50, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 24.06.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung ihres Antrages vom 19.05.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für dem Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung, Vorbereitung der übertragenden Sanierung und der Auslandsberührung.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ET blue chip GmbH, Industriestraße 1, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 210676), vertr. d.: 1. Stefanie Helling, Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich, Sangerhäuser Str. 39, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsfü…
59 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ET blue chip GmbH, Industriestraße 1, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 210676), vertr. d.: 1. Stefanie Helling, Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich, Sangerhäuser Str. 39, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführerin), 3. Tina Reinboth, Neue Siedlung 50, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 19.05.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Vorbereitung der übertragenden Sanierung, und der Auslandsberührung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.05.2025
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