Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
eTs Elektro Team Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 28416
EUID
DEG1312.HRB28416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 87/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
30.05.2025
Schlusstermin
15.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eTs Elektro Team Service GmbH ist eröffnet. Das Registergericht AG Potsdam hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 30. Mai 2025 war. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 1.503.126,40 EUR. Von diesen sind Forderungen der R+V Allgemeinen Versicherung AG in Höhe von 1.469.235,51 EUR als aufschiebend bedingt festgestellt worden. Der Verwalter Rechtsanwalt Sebastian Laboga hat seine Vergütung gemäß InsVV festgesetzt erhalten; die Insolvenzmasse beträgt 192.784,23 EUR und die bereinigte Teilungsmasse 201.042,24 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 140.652,23 EUR abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und diesen auf den 15. Oktober 2025 bestimmt. An diesem Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Schriftsätze der Beteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksi…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 87/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 1.503.126,40 EUR. Die unter der lfd. Nr. 72 und 74 erfassen Forderungen der R+V Allgemeinen Versicherung AG sind in Höhe von 1.469.235,51 EUR festgestellt als aufschiebend bedingt Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 140.652,23 EUR abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten nach §§ 54, 55 InsO zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 3. September 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlich…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 15.10.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 3. September 2025, 6.70 IN 87/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen wurde die Ve…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 192.784,23 EUR, die bereinigte Teilungsmasse von 201.042,24 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 96 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 87/22, Amtsgericht Potsdam, 3. September 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nac…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
eTs Elektro Team Service GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 28416 P), Hauptstraße 7, 15838 Am Mellensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Voigtländer, Scheederstraße 51 a, 15711 Königs Wusterhausen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 30.05.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 17. April 2025, 6.70 IN 87/22
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