Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EURO Planen Handel und Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 70400
EUID
DEK1101.HRB70400
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 261/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennie Best
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 43 20 80 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2026 , 11:57 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 09.10.2026 um 11:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der EURO Planen Handel und Service GmbH angeordnet. Die Schuldnerin, ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg, das im Handel mit Erzeugnissen und Waren aller Art, insbesondere Planen und Industriebedarf, tätig ist, wird durch den Geschäftsführer Mats Petersen vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hamburg einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 261/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EURO Planen Handel und Service GmbH, Handel mit Erzeugnissen und Waren aller Art, insbes. Von Planen und Industriebedarf etc., Große Brunnenstraße 63 a, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 70400), vertr. d.: 1. Mats Peter…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 261/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EURO Planen Handel und Service GmbH, Handel mit Erzeugnissen und Waren aller Art, insbes. Von Planen und Industriebedarf etc., Große Brunnenstraße 63 a, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 70400), vertr. d.: 1. Mats Petersen, Geschäftsführer,
ist am 09.10.2026 um 11:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 43 20 80 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 261/26
Amtsgericht Hamburg, 09.10.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.