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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PMS - Pro Medical Services UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (ehemalige Geschäftsanschrift: Colonnaden 5, 20354 Hamburg) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, gestützt auf § 26 Abs. 1 InsO. Die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag, dem 13.10.2026, aufgehoben worden. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg ist am 13.10.2026 ergangen. Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Es wurden keine weiteren Termine wie Prüfungstermine oder Forderungsanmeldefristen genannt, da das Verfahren mangels Masse abgewiesen wurde.
Originalbekanntmachung
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