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Insolvenzprofil
European Retail Services B.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestraße 180, 50999 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 112994
EUID
DER3306.HRB112994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 4/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.01.2025 , 12:36 Uhr
Eröffnung
14.02.2025 , 11:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.04.2025
Berichtstermin
12.05.2025
Prüfungstermin
24.09.2025
Prüfungstermin
08.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Halten und Verwalten von Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der European Retail Services B.V. ist am 14.02.2025 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EuInsO geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 12.04.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin, der dem Stichtag nach § 29 InsO entspricht, ist am 12.05.2025 angesetzt gewesen. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Ein besonderer Prüfungstermin war ursprünglich für den 24.09.2025 vorgesehen, wobei der Prüfungsstichtag ebenfalls auf diesen Tag festgelegt war. Eine weitere Bekanntmachung bezieht sich auf einen Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Forderung lfd. Nr. 17 im nachträglichen Prüfungstermin am 08.05.2026 umfasst. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der European Retail Services B.V. ist am 14.02.2025 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der European Retail Services B.V. ist am 14.02.2025 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung geführt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war zunächst Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner bestellt worden, der später auch zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 12.04.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.05.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträgliche Prüfungstermine angeordnet. Ein erster Prüfungstermin war ursprünglich für den 24.09.2025 vorgesehen, wobei die Forderungstabelle ab dem 24.08.2025 zur Einsicht niedergelegt wurde. Später wurde ein neuer Prüfungstermin für den 08.05.2026 angeordnet, bei dem Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering als Sonderinsolvenzverwalter mit der Prüfung der Forderung lfd. Nr. 17 betraut wurde und allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters in diesem Bereich innehat. Die entsprechenden Unterlagen waren ab dem 08.04.2026 zur Einsicht verfügbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Bete…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH, Industriestr. 180, 50999 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lucas Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln, und Herrn Jan Philipp Larry Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln,
wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung lfd. Nr. 17 im nachträglichen Prüfungstermin am 08.05.2026. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
70d IN 4/25
Amtsgericht Köln, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Bete…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH, Industriestr. 180, 50999 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lucas Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln, und Herrn Jan Philipp Larry Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 4/25
Amtsgericht Köln, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Bete…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH, Industriestr. 180, 50999 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lucas Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln, und Herrn Jan Philipp Larry Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 4/25
Amtsgericht Köln, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
Über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
Über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH, Industriestr. 180, 50999 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lucas Janssen und Herrn Jan Philipp Larry Janssen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.02.2025, um 11:47 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner, Wankelstr. 9, 50996 Köln, Telefon: 02236 885 880, Fax: 02236 885 8838.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters , auch Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder beizulegen oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, einen Steuerberater/die "AHW Hunold und Partner mbB Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte" mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung sowie mit der Erledigung der steuerlichen Aufgaben, insbesondere der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, zu den üblichen Gebührensätzen zu mandatieren.
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 4/25
Köln, 14.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Ja…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 4/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der European Retail Services B.V., De Beverspijken 4, NL-5221 ED's-Hertogenbosch, Niederlande, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112994 eingetragene Janssen Beteiligungsgesellschaft GmbH, Industriestr. 180, 50999 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lucas Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln, und Herrn Jan Philipp Larry Janßen, Industriestr. 180, 50999 Köln,
ist am 17.01.2025, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 4/25
Amtsgericht Köln, 17.01.2025
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