Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eurosan Generalunternehmer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Düsseldorfer Landstr. 129, 47249 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 27874
EUID
DER1202.HRB27874
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 168/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ali Mustafov
Adresse
Brückenstr. 48, 47053 Duisburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.07.2026
Frist zur Stellungnahme
07.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung, der Abbruch, die Reinigung, -entrümplung und -entkernung von Gebäuden, die Durchführung von Demontage-, Trockenbau-, Fliesenleger- , Estrich- und Malerarbeiten, der Gartenlandschaftsbau, die Durchführung von Winterdiensten, die Verlegung von Oberböden jeglicher Art sowie - soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist - die Brand-, Wasserschaden- und Schadstoffsanierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurosan Generalunternehmer GmbH sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen zur Prüfung im schriftlichen Verfahren bestimmt. Der Prüfungsstichtag ist der 28.07.2026. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen beim Amtsgericht Duisburg eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurosan Generalunternehmer GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entsprich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eurosan Generalunternehmer GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 28.07.2026 festgelegt; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, aus. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden keine Auszüge oder Benachrichtigungen zugesandt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 07.10.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Entscheidung über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 168/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27874 eingetragenen Eurosan Generalunternehmer GmbH, Düsseldorfer Landstr. 129, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Mustafov
wird a…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 168/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27874 eingetragenen Eurosan Generalunternehmer GmbH, Düsseldorfer Landstr. 129, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Mustafov
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
63 IN 168/19
Amtsgericht Duisburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 168/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27874 eingetragenen Eurosan Generalunternehmer GmbH, Düsseldorfer Landstr. 129, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Mustafov, Brück…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 168/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27874 eingetragenen Eurosan Generalunternehmer GmbH, Düsseldorfer Landstr. 129, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Mustafov, Brückenstr. 48, 47053 Duisburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
63 IN 168/19
Amtsgericht Duisburg, 12.08.2026
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