Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergheimer Str. 119, 47228 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 27848
EUID
DER1202.HRB27848
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 194/16
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Erdal Yelli
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Dieselstr. 14a, 46539 Dinslaken
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der An- und Verkauf von Metallen jeder Art, der Handel mit Elektronikteilen, insbesondere Brandmeldeanlagen, Türantrieben, Automatiktüren, Feststellanlagen, der Handel mit Türen und Fenstern jeder Art (Metall und Kunststoff) sowie die Produktion, Fertigung und Verarbeitung von Metalltüren und Metallfensterrahmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Das Gericht hat die Schlussrechnung des Verwalters sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft und der Schlussverteilung zugestimmt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei eine Insolvenzmasse von 103.392,71 EUR zugrunde gelegt wurde. Der Pauschbetrag für Auslagen wurde vom Gericht festgelegt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 39.111,42 EUR zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 204.283,38 EUR angemeldet sind. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 17.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27848 eingetragenen BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH, Bergheimer Str. 119, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Yelli, Dieselst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27848 eingetragenen BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH, Bergheimer Str. 119, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Yelli, Dieselstr. 14a, 46539 Dinslaken
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 194/16
Amtsgericht Duisburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27848 eingetragenen BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH, Bergheimer Str. 119, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Yelli, Dieselst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27848 eingetragenen BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH, Bergheimer Str. 119, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Yelli, Dieselstr. 14a, 46539 Dinslaken
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 103.392,71 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 150 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.05.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.
64 IN 194/16
Amtsgericht Duisburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27848 eingetragenen BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH, Bergheimer Str. 119, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Yelli, Dieselst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27848 eingetragenen BFT Yelli Baufertigungstechnik GmbH, Bergheimer Str. 119, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erdal Yelli, Dieselstr. 14a, 46539 Dinslaken
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 204.283,38 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 39.111,42 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
64 IN 194/16
Amtsgericht Duisburg, 23.06.2026
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