Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eustergerling Textile Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 29953
EUID
DEG1312.HRB29953
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 155/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Peter Lorenz
Adresse
Schlüterstraße 5, 10625 Berlin
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
17.12.2025
Stellungnahmefrist
20.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eustergerling Textile Group GmbH ist anhängig. Der Verwalter hat am 17.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Eustergerling Textile Group GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29952), Am Heideberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Lorenz, Schlüterstraße 5, 10625 Berlin hat der Verwalter am 17.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für di…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Eustergerling Textile Group GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29952), Am Heideberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Lorenz, Schlüterstraße 5, 10625 Berlin hat der Verwalter am 17.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 2. Januar 2026, 6.70 IN 155/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Eustergerling Textile Group GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29953), Am Heideberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Lorenz, Berlin
wird heute am um 12:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sa…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Eustergerling Textile Group GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29953), Am Heideberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Lorenz, Berlin
wird heute am um 12:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er wird ermächtigt, mit rechtlicher Wirkung für den Schuldner zu handeln, ist jedoch verpflichtet, diese Befugnis nur wahrzunehmen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgabe schon vor der Verfahrenseröffnung dringend erforderlich ist.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein entsprechendes Sonderkonto einzurichten. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihr Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihr auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der Sachverständige ist ferner berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen. Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zu Banken, Sparkassen, sonstigen Kreditinstituten, Versicherungen sowie gegenüber dem Finanzamt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die Organisation der Insolvenzgeldvorfinanzierung durchzuführen.
Rechtsmittelbelehrung:
Die gegen diesen Beschluss statthafte sofortige Beschwerde kann binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen entweder ab persönlicher postalischer Zustellung (Brief) oder ab öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht -Insolvenzgericht- Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam eingelegt werden.
Potsdam, 02.10.2024
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