Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 33940
EUID
DEG1312.HRB33940
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 130/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
16.07.2025
Gläubigerversammlung
28.01.2026 , 09:00 Uhr
Schlusstermin
17.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für etwaige Widersprüche ist der 16.07.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 29.05.2026 ein Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, zu dem die Gläubiger eine dreiwöchige Stellungnahmefrist haben. Zudem ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 28.01.2026 vor dem Amtsgericht Potsdam anberaumt, um über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Frank Gabrys zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen ihn durch eine Zahlung in Höhe von 4.000,00 EUR abzustimmen.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Im Verfahren wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini festgesetzt. Eine Gläubigerversammlung zur Abstimmung über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Frank Gabrys war für den 28.01.2026 anbe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Im Verfahren wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini festgesetzt. Eine Gläubigerversammlung zur Abstimmung über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Frank Gabrys war für den 28.01.2026 anberaumt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 16.07.2025 war. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme ausgelegt; die Summe dieser Forderungen beträgt 84.267,42 EUR. Es steht eine Masse von rd. 5.335,00 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin wurde auf den 17.08.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Gabrys und Stephan Gabrys
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesord…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Gabrys und Stephan Gabrys
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Frank Gabrys zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Geschäftsführer durch einmalige Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 4.000,00 EUR.
auf Mittwoch, 28.01.2026, 9.00 Uhr Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vergleich als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 5. Januar 2026, 6.60 IN 130/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Gabrys und Stephan Gabrys
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Gabrys und Stephan Gabrys
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.07.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 6. Juni 2025, 6.60 IN 130/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Gabrys und Herrn Stephan Gabrys hat der Ve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Gabrys und Herrn Stephan Gabrys hat der Verwalter am 29.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 3. Juni 2026, 6.60 IN 130/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fran…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Gabrys und Herrn Stephan Gabrys
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 25.037,67 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 130/23, Amtsgericht Potsdam, 8. Juli 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Gabrys, Potsdamer Straße 19, 14513 Teltow,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Gabrys, Potsdamer Straße 19, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Gabrys, Potsdamer Straße 19, 14513 Teltow
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 130/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 84.267,42 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von rd. 5.335,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 8. Juli 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Gabrys und Herrn Stephan Gabrys
wurde der …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gabrys Verwaltungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 33940 P), Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Ebereschenring 8, 14554 Seddiner See, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Gabrys und Herrn Stephan Gabrys
wurde der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 17.08.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 8. Juli 2026, 6.60 IN 130/23
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