Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Evetta GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 104358
EUID
DEM1103.HRB104358
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 78/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Adresse
L 9, 11, 68161 Mannheim
Telefon
0621/12796-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2024 , 14:15 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 09:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit
03.04.2024
Forderungsanmeldefrist
23.04.2024
Berichtstermin
04.06.2024 , 13:00 Uhr
Prüfungstermin
04.06.2024 , 13:00 Uhr
Berichtigung Ausschlussfrist
26.02.2026
Stellungnahmefrist Vergütung
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service von Fahrzeugen aller Art, deren Bestandteile nebst Zubehör sowie aller Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Erzeugnisse inklusive Erbringung allgemeiner Beratungsdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 29.01.2024 ist über das Vermögen der Evetta GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 03.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 23.04.2024 anzumelden. Für den 04.06.2024 ist ein Berichts- und Prüfungstermin angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Gericht hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist ursprünglich bis zum 26.02.2025 lief. Dieser Termin ist durch Beschluss vom 29.01.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO berichtigt worden, sodass die Ausschlussfrist nun am 26.02.2026 abläuft. Am 27.05.2026 hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 17.06.2026 eingeräumt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 78/24 .In dem Insolvenzverfahren der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 29.01.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Ausschlussfris…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 78/24 .In dem Insolvenzverfahren der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 29.01.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gem. § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Ausschlussfrist am 26.02.2026 und nicht am 26.02.2025 abläuft.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.01.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durc…
Geschäfts-Nr. 9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 26.02.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Netto…
9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.01.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 88.794,92 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 78/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2024 um 14:15 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufige…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 78/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2024 um 14:15 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 78/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden…
9 IN 78/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 78/24: Über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-…
9 IN 78/24: Über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12796-0, Fax: 0621/12796-12.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 04.06.2024, 13:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gel…
9 IN 78/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evetta GmbH, Röntgenstraße 14, 64859 Eppertshausen (AG Darmstadt, HRB 104358), vertr. d.: Martin Henne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 17.06.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 27.05.2026
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