Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 21758
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Insolvenzprofil
Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 21758
EUID
DER2707.HRB21758
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 20/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.07.2026 , 09:42 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
12.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 22.07.2026 um 09:42 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt) ist am 22.07.2026 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner bestellt worden. Es sind Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wodu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt) ist am 22.07.2026 durch das Amtsgericht Münster eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner bestellt worden. Es sind Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt. Am 12.08.2026 sind die angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden. Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind von der Schuldnerin zu tragen. Das verwaltete Vermögen betrug 22.207,08 €. AOK NordWest ist als Gläubigerin im Verfahren beteiligt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragenen Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragenen Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth, Salzwedeler Straße 21 , 46485 Wesel
ist am 22.07.2026, um 09:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
84 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragenen Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragenen Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth, Salzwedeler Straße 21 , 46485 Wesel
sind die am 22.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 12.08.2026 aufgehoben worden.
84 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK NordWest, Die Gesundheitskasse., ., 58079 Hagen
- Gläubigerin -
gegen
die im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragene Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich ve…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK NordWest, Die Gesundheitskasse., ., 58079 Hagen
- Gläubigerin -
gegen
die im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragene Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth, Salzwedeler Straße 21 , 46485 Wesel
- Schuldnerin -
I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen.
II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Der Endbetrag kann der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise der antragstellenden Gläubigerin ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22.07.2026 bis zum 12.08.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 22.207,08 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx€ zu. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.04.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
84 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 14.08.2026
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