Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Expert Search Munich GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Arabellastraße 30a, 81925 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 87986
EUID
DED2601V.HRB87986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1500 IN 262/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Vergütungsantrag / Stellungnahme
Gläubigerversammlung Vergleich
02.05.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist / Prüfungstermin
11.05.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
01.06.2026
Schlusstermin / Einwendungsfrist
02.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung, Personalberatung unter Einschluß der diagnostischen Psychologie, Werbung und Anzeigenvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Search Munich GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge in Höhe von 25 % gefordert. Beteiligte können den Antrag auf Anfrage erhalten und haben Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 36-51) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die zustimmungspflichtige vergleichsweise Erledigung der vor dem Landgericht München I rechtshängigen Klageforderung gegen den Geschäftsführer Friedrich Vogel sowie weiterer Forderungen der Parteien wurde für den 02.05.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München bestimmt. Die Zahlung soll in Höhe von 180.000,00 € durch die R+V Allgemeine Versicherung und weiteren 20.000,00 € durch den Geschäftsführer persönlich erfolgen.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Search Munich GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Otto Vogel. Das Registergericht ist das Amtsgericht München (HRB 87986). Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge in Höhe von 2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Search Munich GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Otto Vogel. Das Registergericht ist das Amtsgericht München (HRB 87986). Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge in Höhe von 25 % gefordert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 11.05.2026 erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist endet am 01.06.2026. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit Zahlung von insgesamt € 200.000,00 (davon € 180.000,00 durch R+V Allgemeine Versicherung und € 20.000,00 persönlich) war für den 02.05.2024 anberaumt. Das Verfahren befindet sich im Stadium des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 02.09.2026 Einwendungen zu erheben. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Search Munich GmbH hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge in Höhe von 25 %. Der Antrag kann auf Anfrage eines Verfahrensbeteiligten übersandt werden. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Expert Search Munich GmbH hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Der Insolvenzverwalter beantragt Zuschläge in Höhe von 25 %. Der Antrag kann auf Anfrage eines Verfahrensbeteiligten übersandt werden. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 262/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Expert Search Munich GmbH, Arabellastraße 30 a, 81925 München, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Friedrich Otto, geb. Vogel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 87986
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglic…
1500 IN 262/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Expert Search Munich GmbH, Arabellastraße 30 a, 81925 München, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Friedrich Otto, geb. Vogel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 87986
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36-51 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 262/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Expert Search Munich GmbH, Arabellastraße 30 a, 81925 München, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Friedrich Otto, geb. Vogel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 87986
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfass…
1500 IN 262/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Expert Search Munich GmbH, Arabellastraße 30 a, 81925 München, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Friedrich Otto, geb. Vogel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 87986
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur vergleichsweisen Erledigung der vor dem Landgericht München I (6 O 6183/23) rechtshängigen Klageforderung gegen den Geschäftsführer Friedrich Vogel sowie sämtlicher bekannten und unbekannten Forderungen der Parteien gegen Zahlung in Höhe von € 180.000,00 durch die R+V Allgemeine Versicherung sowie weiteren € 20.000,00 durch den Geschäftsführer persönlich
wird bestimmt auf
Donnerstag, 02.05.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 262/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Expert Search Munich GmbH, Arabellastraße 30 a, 81925 München, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Friedrich Otto, geb. Vogel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 87986
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. §…
1500 IN 262/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Expert Search Munich GmbH, Arabellastraße 30 a, 81925 München, vertreten durch den Geschäftsführer Vogel Friedrich Otto, geb. Vogel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 87986
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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