Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRA 43429
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Insolvenzprofil
Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 43429
EUID
DET2304V.HRA43429
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Kallenberg
Adresse
Backhaushohl 32, 55128 Mainz
Termine & Fristen
Stichtag Stellungnahmen
15.05.2025
Schlusstermin
30.10.2025
Einstellung
26.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG ist am 26.03.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Bingen am Rhein am 27.08.2025 den Schlusstermin auf den 30.10.2025 bestimmt und eine Schlussverteilung mangels Insolvenzmasse ausgeschlossen. Der zur Verteilung verfügbare Betrag belief sich auf 0,00 EUR, während die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen bei 79.302,94 EUR lag. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Kallenberg waren bereits festgesetzt worden. Mit der Einstellung des Verfahrens wird eine Nachtragsverteilung bezüglich eventueller Massezuflüsse angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 9/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), ist am 26.3.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kos…
4 IN 9/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), ist am 26.3.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Es wird die Nachtragsverteilung bezüglich eventueller Massezuflüsse aus den angemeldeten Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren 4 IN 20/22 des Amtsgerichts Bingen am Rhein angeordnet.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 5…
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters Rechtsanwalt Stephan Kallenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 5…
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Kallenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 5…
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt mangels Insolvenzmasse eine Schlussverteilung nicht stattfinden und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 30.10.2025 bestimmt.
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
wird
1) die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter
genehmigt mangels Insolvenzmasse eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
2) Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schluss- termin entspricht, wird auf den 30.10.2025 bestimmt.
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anhörung der Beteiligten zu Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse. Die Einstellung unterbleibt, sofern ein Vorschuss von 7.906,26 € zur Deckung der weiteren Kosten zum Verfahren eingezahlt wird.
e) Prüfung der angemeldeten Forderungen
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Die Schlussrechnungslegung und das Schlussverzeichnis werden zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Der Insolvenzverwalter hat in seiner Schlussrechnung mitgeteilt, dass keine Masse vorhanden ist, die an die Insolvenzgläubiger verteilt werden könnte und dass die Kosten des Verfahrens voraussichtlich durch die vorhandene Masse nicht vollständig gedeckt sind.
Hinweis: Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung des Beschlusses über die Aufhebung des Verfahrens. Es wird insoweit auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verwiesen.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertreten durch: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH v. d. d. GF Florian Solluk, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim (Geschäftsführer), geführt als Insolvenzverfahren bei …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertreten durch: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH v. d. d. GF Florian Solluk, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim (Geschäftsführer), geführt als Insolvenzverfahren bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein unter dem Aktenzeichen 4 IN 9/21, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, Backhaushohl 32, 55128 Mainz, soll die Schlussverteilung stattfinden.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt EUR 79.302,94
Der zur Verteilung verfügbare Betrag beläuft sich vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten auf EUR 0,00.
55411 Bingen, 22.09.2025
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 9/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk (Geschäftsführer), wu…
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 15.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.04.2025
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